Die Lockerungen der vorhergehenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung von COVID-19 vom 15. Juni 2020 erlaubt uns unseren regulären Vereinsbetrieb mit nur wenigen Einschränkungen wieder aufzunehmen!
Durch die Wirksamkeit der vorhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19, kann mit den neuen Beschlüssen der Bundesregierung für den 29. Mai 2020 der Vereinsbetrieb, mit einigen Beschränkungen, weiter ausgedehnt werden:
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